Blitzer-POIs: Rechtliche Lage in Europa
Inhaltsverzeichnis
Die Nutzung von Blitzer-POIs in Navigationssystemen ist in Europa rechtlich nicht einheitlich geregelt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die rechtliche Situation in den wichtigsten Reiseländern.
Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit und ersetzt keinesfalls die eigene rechtliche Prüfung vor Reiseantritt.
Mithilfe erbeten
Gesetze können sich ändern, wir bitten daher um aktive Unterstützung. Bitte meldet Hinweise zur rechtlichen Lage über die Kommentarfunktion dieses Artikels, wir prüfen die Hinweise und erweitern oder aktualisieren die Tabelle.
Legende zur Tabelle
Blitzer-POIs oder Radarwarner sind erlaubt | |
Blitzer-POIs oder Radarwarner sind nur bedingt erlaubt | |
Blitzer-POIs oder Radarwarner sind verboten | |
Rechtliche Regelung ist unbekannt |
Land | Blitzer-POIs erlaubt? | Radarwarngeräte erlaubt? | Besonderheiten | Strafregelung |
---|---|---|---|---|
Albanien | betriebsbereites Mitführen erlaubt | kein Mitführ- und Benutzungsverbot | ||
Belgien | Mitführverbot für Radargeräte unklar; Benutzungsverbot | Geldstrafen od. Haftstrafe von 15 Tagen bis drei Monaten | ||
Bulgarien | betriebsbereites Mitführen erlaubt | kein Mitführ- und Benutzungsverbot | ||
Dänemark | Besitz erlaubt; Mitführverbot für Radargeräte unklar | Hohe Geldstrafen | ||
Deutschland | betriebsbereites Mitführen von Navis mit Blitzer-POIs nicht erlaubt; aber keine Präzedenzfälle bekannt | Geldstrafe von mind. 75 EUR, vier Pkte Flensburg & Gerät kann eingezogen und vernichtet werden | ||
Finnland | Besitz & Benutzung nicht erlaubt | Hohe Geldstrafen | ||
Frankreich | betriebsbereite Navis mit POIs nur bedingt erlaubt* | bei Nichtbeachten: Hohe Geldstrafen, Gerät wird eingezogen; eingebautes Gerät kann mit Kfz beschlagnahmt werden. | ||
Griechenland | ||||
Großbritannien | Tempomessung darf nicht gestört werden | Strafverfahren wegen Missachtung der Regelung möglich | ||
Irland | keine bekannt | keine bekannt | ||
Italien | keine bekannt | keine bekannt | ||
Lettland | Besitz erlaubt | Geldbußen | ||
Liechtenstein | keine bekannt | keine bekannt | ||
Litauen | Besitz erlaubt | Geldstrafen & das Radarwarngerät wird eingezogen | ||
Luxemburg | betriebsbereite Navis mit POIs erlaubt; Besitz von Radarwarnern verboten | Geldstrafen od. Haftstrafe von 3 T. bis 8 J.! Das Radarwarngerät wird eingezogen | ||
Niederlande | Besitz erlaubt | Strafe von 250 EUR & das Radarwarngerät wird beschlagnahmt | ||
Norwegen | Besitz von Radarwarnern nicht erlaubt | Geldbuße von 10.000 Kronen (ca. 1.270 EUR) & Beschlagnahme v. Radarwarngerät | ||
Österreich | Besitz von Radarwarnern erlaubt; Benutzungsverbot | Geldstrafe & Radarwarner wird sichergestellt | ||
Polen | nicht einsatzbereiter Radarwarner (verpackt) darf mitgeführt werden | Geldstrafe | ||
Portugal | ||||
Rumänien | eine neue Regelung ist geplant | noch kein Mitführ- und Benutzungsverbot | ||
Schweden | Besitz & Benutzung von Radarwarnern nicht erlaubt | Geldbuße von 2.000 Kronen (ca. 208 EUR) od. Haftstrafe von bis zu 6 Monaten & Gerät wird abgenommen | ||
Schweiz | Besitz & Benutzung von Radarwarnern nicht erlaubt | hohe Geldstrafen (mind. 200 EUR) od. Haftstrafe & Gerät wird eingezogen und vernichtet | ||
Serbien | Besitz & Benutzung von Radarwarnern nicht erlaubt | Geldstrafe zw. 64 EUR & 214 EUR bei nicht betriebsbereiten Geräten. Bei Betrieb des Gerätes zw. 160 EUR & 321 EUR od. eine Haftstrafe bis zu 30 T. | ||
Slowakei | Benutzung von Radarwarnern verboten | Geldbuße | ||
Slowenien | Benutzung von Radarwarnern verboten | Geldstrafe von 400 EUR | ||
Spanien | Radarwarner: Benutzung ist verboten, Besitz erlaubt | Geldstrafe von 3.000 bis 20.000 EUR bei installierten Geräten | ||
Tschechien | Mitführen und Benutzen ist verboten | Geldstrafe bis zu 200.000 Kronen (ca. 7.800 EUR) | ||
Türkei | Besitz und Benutzen ist verboten | Geldstrafen | ||
Ungarn | Mitführen und Benutzen ist verboten | Geldstrafe & das Gerät wird beschlagnahmt |
* Frankreich: Das Produkt darf Worte wie Warner, Radar od. Blitzer nicht enthalten, tatsächliche Position eines Blitzers darf nicht ablesbar sein. Hierzu ein Bericht: Gesetzesänderung seit dem 4. Januar zu Blitzerwarnern
Situation in Deutschland
Technische Hilfsmittel, die vor Geschwindigkeitsüberwachungen warnen oder diese stören können, sind im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Die Verwendung oder das betriebsbereite Mitführen kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der Autor und Datenbankbetreiber weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Blitzerdaten nicht in Ländern, in denen diese Warnsysteme nicht gestattet sind, eingesetzt werden sollen und düren! Die Blitzerdaten dürfen aber natürlich vor Fahrtantritt z.B. bei der Routenplanung genutzt und angezeigt werden, verboten ist nur das betriebsbereite Mitführen während der Fahrt und die Benutzung während der Fahrt.