Neben Samsung steigt jetzt auch Motorola mit Apple in den Ring und will versuchen, den Verkauf von iPhone und iPad in Deutschland zu unterbinden. Vor dem Landgericht in Mannheim konnten die Amerikaner bereits einen ersten Erfolg in Form einer einstweiligen Verfügung erwirken, die erstmal jedoch ohne Folgen bleibt.
Verkaufsverbot für Apple Produkte?
Die durch das Landgericht ausgesprochene einstweilige Verfügung bleibt bislang ohne Auswirkung, da diese gegen Apple Inc. ausgesprochen wurde, in Deutschland werden iOS-Geräte allerdings von der Tochtergesellschaft Apple GmbH verkauft. Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Apple nicht doch die Gefahr bestehen könnte, zum wichtigen Weihnachtsgeschäft keine Geräte mehr in Deutschland anbieten zu dürfen. Patentexperte Florian Müller schreibt in seinem Blog, dass die Apple GmbH nach deutschem Recht als Erfüllungshilfe zu sehen sei und so ein Verkaufsverbot gegen Apple Inc. unter Umständen auch gegen die hiesige Niederlassung durchgesetzt werden könnte.
Versäumnisurteil verschafft Apple Zeit
Eine genaue Entscheidung gibt es allerdings bislang noch nicht, da es sich um ein Versäumnisurteil handelt, welches Apple etwas Zeit verschafft. Apple Anwälte der Kanzlei Bardehle Pagenberg waren nicht zum angesetzten Verhandlungstermin der 7. Zivilkammer des Landgericht Mannheim erschienen, weshalb von Motorola ein Versäumnisurteil erwirkt werden konnte, das allein auf den von ihnen vorgebrachten Argumenten beruht.
Apple sieht keine Gefahr
Apple selbst sieht der Sache gelassen und versichert: Es handelt sich hierbei um ein prozedurales Problem, das nichts mit den entscheidunserheblichen Tatsachen zu tun hat. Es beeinträchtigt unsere Möglichkeit, in Deutschland Geschäfte zu machen oder Produkte zu verkaufen derzeit nicht.