Ein Düsseldorfer Gericht hat eine von Apple angestrebte einstweilige Verfügung gegen Samsung erlassen. Damit darf Samsung sein Galaxy Tab 10.1 in der EU ersteinmal nicht verkaufen, ausgenommen seien die Niederlande.
Bei Zuwiderhandlungen drohen Samsung Ordnungsgelder bis 250.000 EUR pro Verstoß oder Ordnungshaft von Mitgliedern der Geschäftsführung.
Aussehen zu ähnlich
Samsung wollte sein Galaxy Tab 10.1 in diesem Monat auf den Markt bringen, muss davon nun aber absehen. Auch importieren und bewerben dürfen die Koreaner ihr neustes Android-Tablet vorerst nicht. Die Einstweilige Verfügung wurde aufgrund der Ähnlichkeit des Designs und der äußerlichen Gestaltung des Galaxy Tab zu Apples iPad erlassen.
Laut Apple wird das „berühmte iPad durch das Produkt Galaxy Tab 10.1 kopiert“ Samsung nutze somit den guten Ruf des iPad mit Kultstatus aus. „Anstatt selbst einen eigenen Stil zu entwickeln, haben die Antragsgegnerinnen den innovativen Stil des iPad für ihren neuen Tablet Computer kopiert“ heißt es in der Begründung Apples weiter.
Die Einstweilige Verfügung ist nur ein weiteres Ereignis, das auf eine Reihe von Klagen beider Unternehmen in verschiedenen Ländern und durch unterschiedliche Instanzen beruht. In der vergangenen Woche hatte Apple bereits mit einer ähnlichen Gerichtsentscheidung den Marktstart des Galaxy Tab 10.1 in Australien auf Eis legen können.
Samsung will sich wehren
Samsung will den Verkaufsstopp verständlicher Weise nicht einfach so hinnehmen und kündigte an, gegen die Einstweilige Verfügung vorgehen zu wollen. „Wir werden unser geistiges Eigentum in Deutschland und der ganze Welt verteidigen“ betonte Samsung PR-Chef Kim Titus. Das Galaxy Tab 10.1 gilt als schärfster Konkurrenz für Apple iPad 2. Analysten waren bisher von einem Jahresabsatz von 7,5 Millionen Stück ausgegangen. Sollte das Verkaufsverbot bestehen bleiben, wird Samsung wohl weitaus weniger Galaxy Tab 10.1 verkaufen können als erwartet.
Patent-Experte Florian Müller geht davon aus, dass es nach Apples ersten Erfolgen in Zukunft noch viele weitere Patentstreitigkeiten im Smartphone-Bereich in Europa geben wird. Apples Vorgehensweise sei, rein juristisch, völlig in Ordnung betonte er. Sollte das Urteil später aufgehoben werden, müsse Apple mit einer Schadensersatzforderung rechnen. Samsung muss, bedingt durch den Verkaufsstopp, jedoch auch mit dem Verlust von Marktanteilen kämpfen, diese zurückzugewinnen, wird für das Unternehmen keine leichte Aufgabe.