Landgericht Lüneburg wertet GPS-Überwachung als Straftat

LG Lüneburg sieht die GPS-Überwachung durch einen Privatdetektiv als eine Straftat…

LG Lüneburg sieht die GPS-Überwachung durch einen Privatdetektiv als eine Straftat...Das Landgericht Lüneburg hat die GPS-Observation, wie sei einige Detekteien gerne anwenden, als unbefugtes Verarbeiten von Daten bewertet, damit ist dieses Vorgehen zukünftig eine Straftat. Die Richter sehen darin einen klaren Verstoß gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung.

Anlass für das Urteil war die Beschlagnahmung eines GPS-Senders durch die Polizei, der an das Fahrzeug einer scheinbar observierten Person angebracht war. Bei einem Werkstattbesuch war den Mechaniker die GPS-Wanze aufgefallen. Die mit der Observierung beauftragte Detektei legte Widerspruch ein und die Angelegenheit ging vor Gericht.

Eigentlich war das Urteil lange überfällig, denn wofür die Polizei schon immer eine richterliche Genehmigung brauchte, war für private Ermittler bei der verdeckten Observation Dritter häufig ein selbstverständliches, genehmigungsfreies Geschäftsmodell.

Detekteien die bisher damit geworben haben, Personen auch per GPS überwachen zu können, müssen ihr Angebot nun anpassen, ansonsten laufen sie Gefahr abgemahnt zu werden.

Ein Kommentar zu “Landgericht Lüneburg wertet GPS-Überwachung als Straftat

  1. Das Thema geht nun in eine neue, wahrscheinlich entscheidende Runde.

    Die Angeklagten, ein angestellter Detektiv einer Mannheimer Detektei sowie der Inhaber dieser Detektei, haben gegen eine Entscheidung des LG Mannheim (Az.: 4 KLs 408 Js 27973/08) Revision eingelegt.

    Nun hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Dort wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 1 StR 32/13 geführt.

    Eine erste mündliche Verhandlung ist für den 4. Juni 2013 anberaumt. Es wird erwartet, dass die Entscheidung des BGH als Grundsatzurteil auch auf weitere und zukünftige Verfahren Auswirkungen haben wird.

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