Google-Handys bleiben im Handel

HTC darf laut Beschluss des OLG Karlsruhe Google-Handys weiterhin verkaufen…

HTC darf laut Beschluss des OLG Karlsruhe Google-Handys weiterhin verkaufen...Am Oberlandesgericht Karlsruhe wurde am Montag in einem kurzfristigen Beschluss die drohende Vollstreck- ung einer Einstweiligen Verfügung gegen den taiwan- esischen Mobiltelefonhersteller HTC ausgesetzt.

Geklagt hatte die Rechteverwaltungsgesellschaft IPCom, da HTC wichtige UMTS-Patente verletzt haben soll. Das Münchner Unternehmen hatte vor dem Landgericht Mannheim recht bekommen und damit gedroht, Ende dieser Woche alle Importe von Google-Handys unter- binden zu lassen.

HTC hingegen weist die Lizenzforderungen seitens IPCom als unverhältnismäßig hoch und wettbewerbsbe- hindernd zurück. Das OLG sieht durch eine sofortige Zwangsvollstreckung und einen Lieferstopp einen erheb- lichen wirtschaftlichen Schaden für HTC der nicht im Verhältnis zu den Folgen für IPCom steht. Der Rechte- verwalter müsste lediglich mit einem eventuell verspäteten Eingang von Lizenzgebühren rechnen. Eine von HTC als pauschale Lizenzzahlung angebotene Summe von 7,5 Mio. setzte das Gericht als Sicherheitsleistung fest.

Mit einem Abschluss des Hauptverfahrens wird derzeit nicht vor Anfang 2010 gerechnet. Ob HTC die fraglichen Patente überhaupt verletzt hat sei nach dem 6. Zivilsenat des OLG, noch völlig offen. Auch welche Geräte nun genau IPCom Patente verletzen ist noch unklar. Der Senat neigt aber bei vorläufiger Betrachtung zur Meinung der Vorinstanz heisst es in dem Beschluss.

pocketnavigation.de Meinung:
Bestätigt der Senat den Beschluss des OLG Mannheim, hätte IPCom ihre Vorderung erfolgreich durchgesetzt. Auch die Klage gegen Nokia in gleicher Sache geht demnächst in die nächste Runde.

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