Laut einem Urteil des Oberlandesgericht Hamburg vom 16.04.2008 darf das ungarischen Unternehmen Nav N go den eigenen Firmennamen als Unternehmenskenn- zeichnung und Marke nicht weitern nutzen. Grund dafür ist eine durch Navigon angestrengte einstweilige Ver- fügung.
Der in Hamburg ansässige Hersteller von Navigationssys- temen, als auch das Gericht sind der Auffassung, dass zwischen den beiden Firmennamen Verwechslungsgefahr bestünde. Bereits das ungarische Patentamt habe laut Navigon die Anmeldung der ungarischen Wortmarken Nav N Go bzw. Nav N Go Limousine aus dem selben Grund abgelehnt.
Unter dem Firmen- und Markennamen Nav N Go ist es dem Hersteller damit untersagt Produkte einzuführen, in den Verkehr zu bringen und/oder anzubieten und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.
Nav N Go hat bereits auf das Urteil reagiert und bewirbt die Navigationssoftware iGO auf der eigenen Webseite nur noch unter dem Namen iGO My way. Zudem wurden alle Hinweise auf den ehemaligen Firmennamen von der Internetpräsenz entfernt. Den Vertrieb von iGO My way 8 hat die Firma Unbelievable übernommen.