Moia, Uber, Free Now, Door2Door, Berlkönig, Clevershuttle, so heißen nur einige der privaten Fahrdienste, die Menschen in Kleinbussen und Shuttles von A nach B bringen. Sie alle lassen sich per App bestellen und können mehrere Fahrgäste mit gleicher Fahrtstrecke transportieren.
Das Personenbeförderungsgesetz in Deutschland bot bislang keine Regelungen für solche digitalen Transportanbieter, bei denen sich mehrere Gäste ein Fahrzeug teilen. Am 05. März 2021 beschloss der Bundestag nun einen Entwurf zur Gesetzesänderung des Personenbeförderungsrechts, dem noch der Bundesrat abschließend zustimmen muss. Die Chancen auf Genehmigung stehen recht hoch, zumal der Bundesrat laut BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) seine Änderungsvorschläge bereits im Februar eingebracht hat.
Kompromiss zwischen privaten Fahrdiensten und Taxigewerbe
Gemäß Gesetzentwurf stehen die Kommunen und Länder nun einerseits mehr in der Verantwortung, digitale Fahrdienste wie Uber und Free Now in Harmonie mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor Ort fair zu gestalten, andererseits erhalten die Städte und Länder auf diese Weise auch mehr Handlungsspielraum, ein Verdrängen von Taxis zu verhindern.
Preisregulierungen für Fahrdienste über Kommunen und Länder
So sieht der neue Entwurf beispielsweise für die neuen Mobilitätsanbieter vor, dass Mindestfahrpreise festgelegt werden können, um die Ticketpreise für Bus und Bahn nicht zu unterbieten. Die Preisregulierungen sollen das klassische Taxigewerbe sowie die öffentlich subventionierten Verkehrsmittel gegen ein Preisdumping absichern.
Gleichzeitig bringt die Gesetzesänderung eine flexiblere Preisgestaltung für den Taxidienst. So dürfen Taxis künftig Festpreise für bestimmte Strecken wie zu Messen, Bahnhöfen oder Flughäfen anbieten, um durch transparente Preise, Vertrauen zu schaffen.
Die Rückkehrpflicht für Fahrdienste nach einer Kundenfahrt zum Firmensitz, ohne erneut Fahrgäste aufnehmen zu dürfen, bleibt größtenteils bestehen, sofern seitens der Kundschaft keine neue Fahrt per App oder Telefon bestellt wurde. Dagegen können Taxis zu jederzeit flexibel und spontan Fahrgäste aufnehmen (Wink- und Wartemarkt). Gemeinden mit großer Gebietsfläche können allerdings weitere geeignete Abstellorte festlegen, wenn die Entfernung für die Rückkehr mehr als 15 Kilometer beträgt.
Navigationssystem wird Pflicht für Taxifahrer
Große Erleichterung: Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer soll entfallen, dafür gilt die Pflicht ein aktuelles Navigationsgerät mitzuführen, ganz gleich ob Smartphone-App, mobiles Gerät oder Festeinbau-Navi.
Außerdem sollen Fahrdienst-Vermittler und plattformbasierte Poolingdienste künftig auch ihre aufgezeichneten Mobilitätsdaten bereitstellen. Die Live-Daten wie Live-Position, Routen, Haltepunkte und Fahrpläne sollen die Übersicht über das öffentliche Verkehrsangebot sowie Barrierefreiheit verbessern, aber auch Kontrollen, Informationsdiensten oder der Verkehrslenkung dienen.
Laut einiger im WiWo-Magazin (WirtschaftsWoche) zitierten politischen Meinungen würde optimalerweise besonders der ÖPNV auf dem Lande mit den flexiblen Sammel-Fahrdiensten gut ergänzt und unterstützt, so dass die paar wenigen und vollen Busse zu Verkehrsstoßzeiten durch die digitalen Mobilitätsanbieter entlastet würden. Doch in der Realität bestünde die Gefahr, dass auf dem Lande weniger Gewinn zu holen ist und die privaten Fahrdienste vornehmlich in der Stadt unterwegs sein werden.
Weiterführende Links:
BMVI – Entwurf zum neuen Personenbeförderungsgesetz
Die neuen Gesetzesänderungen, die Mindestfahrpreise für digitale Fahrdienste vorsehen, sind eine großartige Nachricht für mich als Student in der Großstadt. Es wird definitiv dazu beitragen, meine Transportkosten besser zu kontrollieren. Außerdem finde ich die Idee von Festpreisen für bestimmte Strecken sehr praktisch, da ich regelmäßig dieselben Routen nutze. Es ist schön zu sehen, dass die Regierung Maßnahmen ergreift, um die Mobilität in städtischen Gebieten zu verbessern und faire Bedingungen für alle Beteiligten zu schaffen.