Ein Streckenradar oder auch Abschnittsblitzer misst nicht das Tempo eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern erfasst die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke.
Der erst vor 2 Monaten eingeschaltete Streckenblitzer an der B6 bei Laatzen ermittelt das Durchschnittstempo auf einer 2,2 Kilometer langen Strecke. Zusätzlich werden die Autokennzeichen mittels automatischer Nummernschilderkennung erfasst.
Doch nun wurde das Streckenradar gemäß dem gestrigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vorläufig abgeschaltet. Der Betrieb sei wegen Datenschutzgründen nicht zulässig.
Datenschutzverstoß durch Abschnittskontrolle?
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Dienstag den Betrieb des Abschnittsblitzers wegen Verletzung des Datenschutzrechts vorerst gestoppt und damit der Klage eines Laatzener Rechtsanwalts stattgegeben.
Problem sei die Erfassung der Kfz-Kennzeichen aller Autofahrer im Kontrollbereich des Streckenradars. Dies stelle eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar. Außerdem mangelt es an der Rechtsgrundlage für solch einen Eingriff.
Obwohl die verschlüsselten Daten der Fahrer, die sich an das Tempolimit halten, unmittelbar gelöscht werden, versteht der klagende Anwalt das Zwischenspeichern als Einschnitt in die Bürgerrechte. Trotz rechtskräftigem Beschluss, ist eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, der nächsthöheren Instanz, nicht ausgeschlossen.
Abschnittsblitzer stark gegen Unfälle im Ausland
In Österreich hat sich der auch in Deutschland bekannte Begriff Section Control als Scheinanglizismus für die Abschnittskontrolle durchgesetzt. Bei unserem Nachbarn ist diese Art der Blitzer schon seit dem 1. September 2003 erfolgreich im Einsatz.
So hat die ASFINAG, eine österreichische Finanzierungsgesellschaft für Infrastruktur, bereits 2012 gemeldet, dass die Zahl der Unfälle und Verkehrsverletzten um ca. 50 Prozent abgenommen habe. Ebenso ergaben Untersuchungen in Belgien, dass die Zahl der Unfälle und Tempoüberschreitungen innerhalb der dortigen Trajectconrole-Abschnitte sank.
Übrigens legte auch in Österreich 2007 ein Bürger aus Wien Beschwerde gegen die Art der Überwachung aus Datenschutzgründen ein. Durch neue Verordnungen des österreichischen Bundesverkehrsministers wurde jedoch eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Streckenradare geschaffen.
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In Deutschland steht der Datenschutz über dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Entspannt fahren kann man nur noch im europäischen Ausland, besonders in Österreich, Italien, Holland und Skandinavien. In Deutschland wird rücksichtslos gedrängelt, zu dicht aufgefahren, in Kolonnen überholt, die Vorfahrt missachtet, Spurwechsel auf der Autobahn werden nicht angezeigt und selbst an Zebrastreifen und Ampeln wird nicht auf Fußgänger geachtet. Mag sein, dass dies nur in der Oberpfalz so extrem ist, wo die Unfallzahlen und Versicherungsbeiträge besonders hoch sind. Ind daran sind nicht die Tschechen schuld, wie oft behauptet wird.
Die Täter werden geschützt, eine flächendeckende Überwachung findet nicht statt und die Strafen sind im Vergleich zu fast jedem Land der Welt lächerlich.
Für die besonders gefährlichen dreispurigen Bundesstraßen (u.a. B16, B20), die es in dieser Bauweise fast ausschließlich in Bayern gibt, wäre die Section Control perfekt geeignet. Die CSU will aber keinerlei stationäre Blitzer auf dem Land und gilt als Freund der Raser.