Ab Mitte 2017 müssen Geschäftsreisende und Urlauber im Ausland keine zusätzlichen Gebühren mehr für die Nutzung ihres Handys zahlen, dies hat das EU-Parlament mit der Verabschiedung des Telekomgesetzes in der vergangenen Woche entschieden.
Wer ab dem 15. Juni 2017 ins europäische Ausland reist, kann ab diesem Datum auch in anderen Ländern seine beim heimischen Provider gebuchten Flatrates für Telefongespräche und Datenfunktionen nutzen. Mit dem Wegfall der zusätzlichen Gebühren wird auch die Nutzung von Online-Karten- und Navigationsdiensten im Ausland problemlos möglich. So benötigen beispielsweise Apps wie Google Maps eine Verbindung zum Internet um uneingeschränkt funktionieren zu können. Ohne zusätzliche Auslands-Option im Tarif wartete auf Nutzer nach der Rückkehr aus dem Urlaub nicht selten eine böse Überraschung in Form einer deutlich höheren Mobilfunkrechnung. Doch damit ist jetzt schluss, der zuständige EU-Vizekommissionschef Andrus Ansip erklärte: „Europäer werden den gleichen Preis zahlen wie zu Hause, wenn sie ihre Mobilgeräte auf Reisen in der EU nutzen„.
Weiterhin zusätzliche Gebühren für dauerhafte Nutzung
Eine Einschränkung hat die EU-Kommission allerdings für ausländische SIM-Karten getroffen, die dauerhaft in einem anderen Land betrieben werden sollen. Hier können die Mobilfunkanbieter auch weiterhin Extrakosten berechnen. Noch unklar ist, welches Kontingent an SMS, Freiminuten und Datenvolumen von den Roaming-Aufschlägen frei bleiben muss. Details dazu sollen noch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ausgearbeitet werden.
Gebühren sinken bereits ab 2016
In einem Zwischenschritt sinken die Kosten für die Nutzung von Smartphones und Handys im Ausland bereits ab dem 30. April 2016. Mobilfunkanbieter dürfen dann nicht mehr als 5 Cent pro Minuten für ausgehende Anrufe, 2 Cent je SMS und 5 Cent pro Daten-Megabyte jeweils plus Mehrwertsteuer verlangen.