Autofahrer, die im Ausland zu schnell unterwegs sind oder ohne angelegten Sicherheitsgurt erwischt werden, sollen auch zukünftig über die Landesgrenzen hinweg bestraft werden. Die EU-Mitgliedsstaaten einigten sich am vergangenen Donnerstag mit dem Europäischen Parlament auf eine nötig gewordene neue rechtliche Grundlage zum Datenaustausch. Im Mai hatte der Europäische Gerichtshof eine bisherige Regelung für nicht wirksam erklärt.
Mit der Neuregelung halten sich die EU-Staaten an eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs, der dafür eine Frisst von einem Jahr gesetzt hatte. Bereits seit 2013 sind die EU-Staaten verpflichtet, Halterdaten weiterzugeben, wenn der Verdacht auf einen schweren Verstoß der Verkehrsregeln vorliegt. Bislang galten als rechtliche Grundlage dafür die EU-Regeln zur polizeilichen Zusammenarbeit. Der Gerichtshof sah dies jedoch anders, weshalb die Regelung nun Teil der Verkehrspolitik wird.
Damit die Neuregelung in Kraft tritt, müssen der europäische Rat und das Parlament nun noch formal zustimmen. In Deutschland ist ein Strafzettel aus dem Ausland allerdings eh kaum ein Grund sich zu fürchten. Nach deutschem Recht muss die Schuld einem Fahrer nachgewiesen werden, nicht dem Halter. Zwar geben die hiesigen Behörden die Halterdaten weiter, ein Bescheid der mit dem deutschen Recht nicht vereinbar ist, wird jedoch nicht vollstreckt. Wer sich gänzlich vor Knöllchen wegen zu schnellem Fahrens im europäischen Ausland schützen möchte, findet mit der POIbase Software eine Lösung, um sein Navigationsgeräte auch mit Standorten von mobilen und festen Blitzern außerhalb Deutschland auszustatten.