Das Mobiltelefon-Verbot am Steuer betrifft nicht nur das Telefonieren, sondern auch die Nutzung des Gerätes als Navigationshilfe, wenn das Mobiltelefon dabei in der Hand gehalten wird. So entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
Ein 29-Jähriger hielt sein Smartphone während der Autofahrt in der Hand, um Navigationsdaten abzurufen und wurde dafür vom Amtsgericht Essen mit einem Bußgeld von 40 EUR belangt.
Der betroffene Fahrer ging gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor das Oberlandesgericht, da seiner Auffassung nach das Mobiltelefonverbot am Steuer nicht die Nutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe beinhalte.
Das OLG beschloss jedoch rechtskräftig (Az. III-5 RBs 11/13 OLG Hamm), dass gemäß §23 Abs. 1a StVO auch die Verwendung des Mobiltelefons als Navigationsgerät während des Autofahrens verboten sei. Der Fahrer müsse während der Fahrt beide Hände frei haben und somit sei auch das Abrufen von Navigationsdaten eine untersagte „Benutzung“.
Die Überschrift ist ja mal völlig falsch! Hat wohl keiner Kontrolle gelesen?
Der Fahrer darf wie gehabt das Handy bedienen, solange es dabei wie bei Navis üblich in seiner Halterung bleibt
In der News wird zwar erklärt, unter welchen Umständen die Nutzung des Smartphones als Navi nicht erfolgen darf. Ich verstehe aber, dass die Überschrift unvollständig wirkt und falsch impliziert, dass die Nutzung insgesamt verboten ist. Wird korrigiert 🙂