Aus gegebenen Anlass möchten wir alle Geocacher auf eine Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes hinweisen, mit der überwinternde Fledermäuse geschützt werden sollen.
In § 39 „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen“ Abschnitt 6 heißt es:
„Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.“
Daher sind Geocaches, die an Orten versteckt wurden, an denen Fledermäuse übernachten im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. März zu meiden. Damit von dieser Regelung betroffene Geocaches leichter erkannt werden, ist meist ein entsprechender Hinweis in den Beschreibungen zu finden.
Die städtische Alternative für GeoCatching heißt AppJobber (auf iOS und Android). Das stört keine heimischen Tiere und als kleine Motivation gibt’s einen Euro obendrauf …