IPCom erwirkt Verkaufsverbot für HTC und Nokia Smartphones

Telekom darf Smartphones von Nokia und HTC vorerst nicht mehr an Geschäftskunden verkaufen …

Der Patentverwalter IPCom hat vor dem Landgericht Düsseldorf mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Telekom und Vodafone ein Verkaufsverbot für Geräte von HTC und Nokia erwirkt. Allerdings geht es dabei nur um Geschäftskunden, Privatkunden seien von dem Verbot ausgenommen.

Nokia soll Patente verletzen

Im Streit mit Nokia konnte IPCom erst kürzlich vor dem Mannheimer Landgericht einen Erfolgt erzielen. Die Richter waren ebenfalls der Ansicht, dass Nokia mit seinen Geräten UMTS-Patente des Verwalters verletze. Konkret geht es um ein „Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal an Teilnehmerstationen eines Telekommunikationsnetzes und Teilnehmerstation“, wofür Nokia bei IPCom keine Nutzungsrechte erworben haben soll. Nokia beteuert jedoch ein eigenes Verfahren zu verwenden, was laut IPCom nicht möglich sein kann, da das Verfahren Bestandteil von UMTS sei. IPCom selbst hat die Technik ebenfalls nicht selbst entwickelt, sondern die Patente darauf im Jahr 2007 von Bosch übernommen.

Abmahnung von HTC Händlern

Zur Einstweiligen Verfügung gegen die Geräte von HTC kam es, weil IPCom im Dezember 2011 damit begonnen hatte HTC-Händler abzumahnen. Das Unternehmen wollte damit erreichen, dass keine HTC-Smartphones mehr verkauft werden, da diese ebenfalls gegen IPCom Patente verstoßen. HTC konnte die Klagewelle zwar vorerst mit einer einstweiligen Verfügung stoppen, diese betrifft nach Auffassung von IPCom aber nur zwei Teilaspekte der Abmahnschreiben. Weil die rund 100 Händler nicht auf die IPCm Forderungen eingegangen sind, wurde nun Klage eingereicht.

Telekom stoppt den Verkauf an Geschäftskunden

Ein Telekom-Sprecher sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, dass es seinem Unternehmen nun untersagt sei, gewisse Geräte der Hersteller HTC und Nokia zu verkaufen. Auch das Europäische Patentamt in München will sich damit beschäftigen, ob das genannte Patent schützenswert ist. Die Telekom wird die Entscheidungen anschließen prüfen und danach weitere Schritte ankündigen.

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