Vergangenen Freitag entschied das Landgericht Mannheim, dass Apple einige seiner mobilen Geräte nicht mehr über den eigenen Online-Shop in Deutschland vertreiben dürfe. Grund war ein durch Motorola beanstandetes Patent, das Apple, ohne Lizenzen dafür zu Zahlen, im iPhone 3G, 3GS, iPhone 4 sowie dem iPad mit UMTS-Funktion einsetzt. Zwar sind die Geräte mittlerweile wieder erhältlich, jedoch fordert Motorola in einem Anwaltsschreiben einen beträchtlichen Anteil vom Gesamtumsatz der beanstandeten Modelle.
Am Oberlandesgericht Karlsruhe konnten die Apple Anwälte mittels Berufung die Motorola zugesprochene Verfügung vorerst außer Kraft setzen. Laut dem Patentexperten Florian Müller will Motorola vom Konzern aus Cupertino 2,25 Prozent des Gesamtumsatzes haben, der mit den Geräten erwirtschaftet wurde. Nach Einschätzungen Müllers wird Apple derartige Zahlungen allerdings vermeiden wollen und versuchen, deutsche Gerichte von der Unverhältnismäßigkeit einer solchen Forderung überzeugen
Aktuell sind alle iPhone und iPad Varianten normal über den Apple Online-Shop erhältlich, trotzdem könnte es noch eine ganze Weile dauern bis die Streitigkeiten zwischen beiden Unternehmen niedergelegt sind. Laut Müller soll Motorola weitere Patentklagen vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht haben, zu denen aber noch keine Details vorliegen.