GPS-Peilsender sind Minisender, die zur Ortung von beweglichen Objekten dienen. Polizeiliche Ermittlungsarbeiten mit Hilfe von solch einer GPS-Überwachung stehen beim Supreme Court der USA (Oberster Gerichtshof der USA, Bild links) schon seit längerem in Frage.
Handelt es sich dabei einfach nur um technischen Fortschritt in der alltäglichen Polizeiarbeit, zu der ja auch eine Rund-um-die-Uhr-Verfolgung von Verdächtigen gehören kann?Oder stellt sie einen Eingriff in die Privatsphäre dar, der ohne gerichtlichen Beschluss nicht erlaubt ist?
In einem konkreten Fall wurde solch eine Überwachung in den USA als Durchsuchung definiert, weswegen eine lebenslange Haftstrafe aufgrund einer sogenannten unangemessenen Durchsuchung nachträglich aufgehoben wurde. Die Ermittler hatten ohne richterliche Genehmigung ein Auto mit einem GPS-Peilsender versehen und dessen Bewegungen aufgezeichnet. Dies galt als Verletzung der Privatsphäre des Angeklagten, der zu dieser Zeit der einzige Nutzer des Fahrzeugs war.
Im Allgemeinen sind Durchsuchungen sowie Beschlagnahmungen ohne Genehmigung untersagt und es gibt festgelegte Kriterien, die eine Genehmigung rechtfertigen. Allerdings sind solche Ermittlungen unter Umständen auch ohne Genehmigung zulässig. Dieses von der Anklage erbrachte Argument kam jedoch zu spät und blieb daher vom Supreme Court unbeachtet.
Zur Zeit deutet daher alles darauf hin, dass die Ermittler GPS-Peilsender nur nach gerichtlicher Genehmigung einsetzen dürfen. Wie der Supreme Court geurteilt hätte, wäre das Argument rechtzeitig gekommen, dass unter Umständen Durchsuchungen auch ohne Genehmigung durchgeführt werden dürfen, bleibt jedoch offen.
Auch in Deutschland wird viel darüber diskutiert. Grundsätzlich ist eine GPS-Überwachung mutmaßlicher Straftäter nur nach gerichtlicher Genehmigung erlaubt. Voraussetzung ist ein begründeter Verdacht einer erheblichen Straftat.
In jedem Falle ermöglicht der technische Fortschritt auch in der Polizeiarbeit Erleichterungen und effektivere Ermittlungsmethoden, wirft aber auch immer wieder Fragen zur Sicherung der Privatsphäre auf.