Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln ist die Nutzung eines Handys am Steuer auch untersagt, wenn das Telefon als Navigationsgerät genutzt wird. Dem Urteil des OLG war eine Rechtsbeschwerde gegen einen Richterspruch des Bonner Amtsgericht vorausgegangen der einen Autofahrer zu einer Strafe von 70 Euro verurteilt hatte, weil dieser die Navigationsfunktion seines Handys während der Fahrt bediente.
Das OLG ist der Auffassung, dass ein Gerät, welches zum Telefonieren bestimmt und geeignet ist, durch weitere Funktionen seine Eigenschaft als Mobiltelefon nicht verliert. Die Rechtsprechung umfasst außerdem jegliche Nutzung des Handys bei der dieses aufgenommen oder gehalten wird, also z.B. das Schreiben von SMS, Ablesen der Uhrzeit, Nutzung des mobilen Internets aber auch das Einstellen der Navigationssoftware auf dem Gerät.
Nicht belangt werden kann der Fahrer wenn er das Mobiltelefon lediglich im Fahrzeug ab- oder umlegt oder, wie aus einem anderen Urteil hervorgeht, das Gerät bewiesen als Ohrwärmer genutzt wird.