Mobile und feste Blitzer – Radarfallen für Navis

Blitzer-POIs: Rechtliche Lage in Europa

Inhaltsverzeichnis

Die Nutzung von Blitzer-POIs in Navigationssystemen ist in Europa rechtlich nicht einheitlich geregelt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die rechtliche Situation in den wichtigsten Reiseländern.

Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit und ersetzt keinesfalls die eigene rechtliche Prüfung vor Reiseantritt.

Mithilfe erbeten

Gesetze können sich ändern, wir bitten daher um aktive Unterstützung. Bitte meldet Hinweise zur rechtlichen Lage über die Kommentarfunktion dieses Artikels, wir prüfen die Hinweise und erweitern oder aktualisieren die Tabelle.

Legende zur Tabelle

Blitzer-erlaubt_25 Blitzer-POIs oder Radarwarner sind erlaubt
Blitzer-bedingt-erlaubt_25 Blitzer-POIs oder Radarwarner sind nur bedingt erlaubt
Blitzer-verboten_25 Blitzer-POIs oder Radarwarner sind verboten
Blitzer-unbekannt_25 Rechtliche Regelung ist unbekannt

 

Tabelle aktualisiert am: 29-02-2013

 

* Frankreich: Das Produkt darf Worte wie Warner, Radar od. Blitzer nicht enthalten, tatsächliche Position eines Blitzers darf nicht ablesbar sein. Hierzu ein Bericht: Gesetzesänderung seit dem 4. Januar zu Blitzerwarnern

 

Situation in Deutschland

Technische Hilfsmittel, die vor Geschwindigkeitsüberwachungen warnen oder diese stören können, sind im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Die Verwendung oder das betriebsbereite Mitführen kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Der Autor und Datenbankbetreiber weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Blitzerdaten nicht in Ländern, in denen diese Warnsysteme nicht gestattet sind, eingesetzt werden sollen und düren! Die Blitzerdaten dürfen aber natürlich vor Fahrtantritt z.B. bei der Routenplanung genutzt und angezeigt werden, verboten ist nur das betriebsbereite Mitführen während der Fahrt und die Benutzung während der Fahrt.


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