Blitzer-POIs: Rechtliche Lage in Europa
Inhaltsverzeichnis
Die Nutzung von Blitzer-POIs in Navigationssystemen ist in Europa rechtlich nicht einheitlich geregelt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die rechtliche Situation in den wichtigsten Reiseländern.
Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit und ersetzt keinesfalls die eigene rechtliche Prüfung vor Reiseantritt.
Mithilfe erbeten
Gesetze können sich ändern, wir bitten daher um aktive Unterstützung. Bitte meldet Hinweise zur rechtlichen Lage über die Kommentarfunktion dieses Artikels, wir prüfen die Hinweise und erweitern oder aktualisieren die Tabelle.
Legende zur Tabelle
Blitzer-POIs oder Radarwarner sind erlaubt | |
Blitzer-POIs oder Radarwarner sind nur bedingt erlaubt | |
Blitzer-POIs oder Radarwarner sind verboten | |
Rechtliche Regelung ist unbekannt |
Tabelle aktualisiert am: 29-02-2013
* Frankreich: Das Produkt darf Worte wie Warner, Radar od. Blitzer nicht enthalten, tatsächliche Position eines Blitzers darf nicht ablesbar sein. Hierzu ein Bericht: Gesetzesänderung seit dem 4. Januar zu Blitzerwarnern
Situation in Deutschland
Technische Hilfsmittel, die vor Geschwindigkeitsüberwachungen warnen oder diese stören können, sind im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Die Verwendung oder das betriebsbereite Mitführen kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der Autor und Datenbankbetreiber weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Blitzerdaten nicht in Ländern, in denen diese Warnsysteme nicht gestattet sind, eingesetzt werden sollen und düren! Die Blitzerdaten dürfen aber natürlich vor Fahrtantritt z.B. bei der Routenplanung genutzt und angezeigt werden, verboten ist nur das betriebsbereite Mitführen während der Fahrt und die Benutzung während der Fahrt.